Elektronische Rechnungsstellung: der neue Kalender!

Welcher Kontext für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung?

Am 17. Oktober 2023 gab die französische Regierung eine wichtige Ankündigung bekannt, die darauf abzielte, den neuen Zeitplan für die Reform der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich bekannt zu geben.

Der Änderungsantrag I-5395 wurde eingereicht, um die Umsetzung dieser Anforderung zu verzögern und den Bedenken von Unternehmen jeder Größe hinsichtlich ihrer Vorbereitung auf diesen wichtigen Übergang Rechnung zu tragen.

Diese Zeitplanänderung sieht einen zweistufigen Ansatz für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße vor.

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Neue Gültigkeitstermine

✔️ Ab dem 1. September 2026 :

  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für Großunternehmen und ETIs
  • Verpflichtung zum Erhalt elektronischer Rechnungen für alle Unternehmen

 

✔️ Ab dem 1. September 2027 :

  • Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen für VSE/KMU

 

Die Änderung I-5395 beinhaltet auch die Möglichkeit, die Gültigkeitsdaten nach Bedarf anzupassen. Im Interesse der Unternehmen und zur besseren Vorbereitung können die Inkrafttretenstermine bei Bedarf um ein Viertel verschoben werden. Die neuen Termine im Falle einer Anpassung lauten wie folgt:

✔️ Ab 1. Dezember 2026 : Für Großunternehmen und Mittelständler. Dies ermöglicht es diesen Unternehmen, die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung um drei weitere Monate aufzuschieben.

✔️ Ab 1. Dezember 2027 : Für KMU und Kleinstunternehmen. Sie profitieren außerdem von einer zusätzlichen Frist von drei Monaten, um dieser Verordnung nachzukommen.

Implementierung der Transaktionsdatenübertragung

Es ist unbedingt zu beachten, dass die Umsetzung der Transaktionsdatenübermittlung nach dem gleichen Zeitplan erfolgen wird wie die obligatorische elektronische Rechnungsstellung. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Größe des Unternehmens die Umstellung auf die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung von Transaktionsdaten zeitgleich zu den gemäß Amendment I-5395 geplanten bzw. angepassten Terminen erfolgen wird.

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