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Welcher Kontext für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung?
Am 17. Oktober 2023 gab die französische Regierung eine wichtige Ankündigung bekannt, die darauf abzielte, den neuen Zeitplan für die Reform der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich bekannt zu geben.
Der Änderungsantrag I-5395 wurde eingereicht, um die Umsetzung dieser Anforderung zu verzögern und den Bedenken von Unternehmen jeder Größe hinsichtlich ihrer Vorbereitung auf diesen wichtigen Übergang Rechnung zu tragen.
Diese Zeitplanänderung sieht einen zweistufigen Ansatz für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung unter Berücksichtigung der Unternehmensgröße vor.